Gem. § 556 Abs. 3 BGB hat der Vermieter 12 Monate lang Zeit, Mieter/innen ihre Nebenkostenabrechung zukommen zu lassen. Die Frist beginnt mit Ende des Abrechnungszeitraums zu laufen, zumeist zum 31.12. Wir sind bemüht, die Nebenkostenabrechnung schnellstmöglich zu erstellen. Dabei sind wir auch auf Daten angewiesen, die uns externe Dritte, wie z.B. die Versorger und Ablesedienste, übermitteln.